Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst, Jahresarbeitsverdienst
nach billigem Ermessen bei Neufestsetzung
Bei Neufestsetzungen des Jahresarbeitsverdienstes nach voraussichtlicher Schul- oder Berufsausbildung oder Altersstufen sind die Vorschriften über den Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst und über den Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen entsprechend anzuwenden.